UWG beantragt die Bereitstellung von Mitteln für ein umfassendes Sozial- und Bildungspaket

UWG beantragt die Bereitstellung von Mitteln für ein umfassendes Sozial- und Bildungspaket

Antrag auf kommunale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in den Bereichen Bildung und Soziales

Die UWG beantragt die Bereitstellung von finanziellen und logistischen Mitteln für ein umfassendes Sozial- und Bildungspaket zu beraten und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

Die Kollateralschäden der Pandemie und die damit einhergehenden massiven Beschränkungen des Bildungssektors, des sozialen und gesellschaftlichen Lebens tragen zum großen Teil Kinder und Jugendliche. Diese sind in ihrer Entwicklung derart massiv beeinträchtigt worden, dass akuter Handlungsdrang besteht, diese Schäden, soweit möglich, auszugleichen und Verlorenes (Bildung und soziale Interaktion) nachzuholen. Ziel ist es, die Bildungschancen durch gezielte Angebote auszugleichen und allen Schülern die Möglichkeit zu geben, versäumte Unterrichtsinhalte effizient aufzuholen. Dabei sollen aufgrund des fehlenden Verschuldens der Schüler keine Mehrkosten für die ohnehin belasteten Familien entstehen, sodass die Chancengleichheit im Bildungssektor gewährleistet wird.

Auf der anderen Seite soll durch gezieltes Fördern von freizeitlichen Angeboten, die teils komplett weggefallene soziale Komponente nachgeholt werden, denn soziale Interaktion mit gleichaltrigen ist ein essenzieller Bestandteil der Entwicklung eines jeden Kindes und Jugendlichen.

Wie stellen wir uns diese Angebote vor?

  1. Nachhilfegruppen Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz stellt Mittel bereit, Lerngruppen bestehend aus 3- 5 im Ort ansässigen Kindern und Jugendlichen und einer Nachhilfe-Lehrkraft (vorzugsweise Studierender aus der Gemeinde) zu gründen und wöchentlich 2 Termine à 90 Minuten anzubieten. Organisatorisch vermitteln die Schulen die Schüler mit schulischen Defiziten und die Gemeinde vermittelt die studentischen Nachhilfekräfte, sodass eine Art „Börse“ entsteht. Der Zeitraum dieser Lerngruppen beträgt die Sommerferien des Jahres 2021 bis einschließlich der Sommerferien des Jahres 2023. Dabei übernimmt die Gemeinde die Kosten für das angemessene Entgeld der Nachhilfekräfte und ggf. die Übernahme der Corona-Schnelltests. Darüber hinaus stellt die Gemeinde Räumlichkeiten zur Verfügung, um eine angemessen Lernatmosphäre zu ermöglichen.
  2. Das „Freizeitguthaben“ Schulen der Kommune erhalten die Möglichkeit im Schuljahr 2021/2021 ein Guthaben von 100€ pro Schüler für einen ausschließlich außerunterrichtlich Schul- oder Klassenausflug abzuheben. Dies soll den Kindern in dem post-pandemischen Schulalltag ein Nachholen der versäumten klassengemeinschaftlichen Aktivitäten ermöglichen. Das Guthaben ist gegen Vorlage eines Kostenvoranschlages des Ausfluges bei der Gemeindeverwaltung auszuhändigen.
  3. Erweiterung der personellen Kapazitäten von Schulsozialarbeit Den Schulen der Gemeinde werden für das Schuljahr 2021/2022 die finanziellen Mittel bereitgestellt 2 weitere Teilzeitstellen für jeweils einen Schulsozialarbeiter und einen Sozialarbeiter einzurichten. Ein Anstieg von häuslicher Gewalt gegenüber Kindern ist statistisch erwiesen und absolut evident, daher gilt es gegen diese negative Entwicklung Fachkräfte heranzuziehen.
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