Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Beförderungszuschuss für das Kindergartenjahr

Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Beförderungszuschuss für das Kindergartenjahr

Anträge müssen bis Ende Juni eingereicht werden.

Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz gewährt Eltern, deren Kinder in einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege in Herzebrock-Clarholz betreut werden, einen monatlichen Zuschuss von zehn Euro zu den Beförderungskosten.

Ausgenommen sind der Ferienmonat sowie Januar und Februar 2021 aufgrund der pandemiebedingten Schließungszeiten. Der Zuschuss wird also maximal für neun Monate rückwirkend für das Kindergartenjahr 2020/2021 ausgezahlt.

Der Zuschuss wird Einwohnern der Gemeinde Herzebrock-Clarholz jedoch nur gewährt, wenn der Kindergarten oder die Kindertagespflege mehr als zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist. Dies entspricht den Regelungen zur Fahrkostenerstattung für Grundschulkinder.

Den Antrag gibt es zum Herunterladen auf der Internetseite www.herzebrock-clarholz.de in der Rubrik Kindertagesstätten, alternativ im Rathaus bei Marie Huster. Der ausgefüllte Antrag muss bis zum 30. Juni bei der Gemeinde eingereicht werden.

Für Information steht Marie Huster telefonisch unter der Nummer 05245 – 444-222 oder über die Emailadresse marie.huster@gt-net.de zur Verfügung.

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