UWG: Anträge für das integrierte Klimaschutzkonzept

UWG: Anträge für das integrierte Klimaschutzkonzept

Änderungs- und Ergänzungsanträge für das integrierte Klimaschutzkonzept der Gemeinde Herzebrock-Clarholz.

In vielen Städten und Gemeinden in NRW ist der Klimaschutz und die Klimaanpassung schon lange ein zentrales Anliegen. Im Klimaschutzgesetz NRW, von Anfang 2013, wurden die Gemeinden in NRW nicht zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes verpflichtet! Viele unserer Nachbargemeinden haben aber trotzdem bereits vor Jahren Klimaschutzkonzepte erarbeitet und setzen Ihre Ziele mit Erfolg um. Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz steht nun kurz vor der Umsetzung eines Klimaschutzkonzeptes! Die aktuelle Rohfassung des Klimaschutzkonzept ist durch die aktuellen Beschlüsse des Bundes und des Landes NRW leider nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Ein „Integriertes Klimaschutzkonzept - IKK“ soll Bestandteil des kommunalen Umweltschutzes in Herzebrock-Clarholz sein! Ein aktives Einbeziehen relevanter Akteure der Kommune (Vertreter aus Wirtschaft und Politik, Vereine, Privatleute etc.) und die damit begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist in der Umsetzung von großer Bedeutung. Das erstellte IKK und die damit verbundenen Ziele und Maßnahmen beziehen sich aus unserer Sicht zu sehr auf die Aufgaben der Gemeinde und der Verwaltung! Für die Erreichung der Ziele und bei der Umsetzung der Maßnahmen werden die Bürger der Gemeinde Herzebrock-Clarholz zu wenig eingebunden. Es fehlen Anreize für Bürger, die Leitziele für Herzebrock-Clarholz umzusetzen! Die UWG Herzebrock-Clarholz beantragt aus diesen Gründen das „integrierte Klimaschutzkonzept Herzebrock-Clarholz“ wie folgt anzupassen:

  1. Auf Grund einer Nachvollziehbarkeit sollen sich die Werte auf 1 Tonne CO2 pro Einwohner beziehen, um so ein zukünftiges Klimaschutzaudit anhand der erfassten Werte von 2017 zu ermöglichen.
  2. Leitziel: Die Treibhausgasneutralität, gleichbedeutend mit 1 Tonne CO2 pro Einwohner, soll bis 2045 erreicht werden! Es wird eine Reduzierung der Emissionen auf 3,5 Tonnen CO2 pro Einwohner bis 2030, bzw. 2 Tonnen CO2 pro Einwohner bis 2040 angestrebt.

In der kommunalen Treibhausgasbilanzierung (THG- Bilanzierung) wird deutlich, dass der größte Teil der Emissionen durch den Bedarf an Strom der Gewerbebetriebe in Herzebrock- Clarholz verursacht wird. Dieser kann nur durch erneuerbare Energien – Windenergie und Photovoltaik ausgeglichen werden. Da aktuell die Akzeptanz in der Bevölkerung im Gemeindegebiet für Windenergie gering ist, beantragen wir für die Umsetzung der Ziele im Bereich „Erneuerbare Energien Strom“ folgende Maßnahmen im IKK aufzunehmen:

  1. Zur Erreichung der Ziele und Beteiligung der Bürger wird die Förderung „Jung kauft Alt“ durch eine Förderung für Photovoltaikanlagen ersetzt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Anlagengröße und nach aktueller Strombedarfsdeckung durch PV- Anlagen.
  2. Gründung einer Initiative zum Ausbau der Photovoltaik im Gewerbe: In einer gemeinsamen Erklärung vereinbart das Gewerbe in Herzebrock-Clarholz den Ausbau der Photovoltaik aktiv voranzutreiben. Sie sind sich einig darüber, dass die Photovoltaik ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung ist und erkennen die Vorteile dieser Technologie an. Ziel ist die Emissionsneutralität in der Erzeugung von Elektrizität aus Solarenergie.
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